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Anwalt Bußgeld Berlin

Wurde gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Ihnen droht auf Grund dessen neben der Verhängung eines Bußgeldes und Punkten auch noch ein Fahrverbot ?

Wenn dies der Fall sein sollte und dies für Sie einen Umstand darstellt, der absolut nicht hingenommen werden kann, da z. B. Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährtet würde, dann sollten Sie unbedingt von einem Rechtsanwalt der im Verkehrsrecht tätig ist prüfen lassen, ob möglicherweise ein Ausnahmetatbestand gegeben ist, aufgrund dessen die Behörde von einem Regelfahrverbot abweichen kann.

Neben dem drohenden Fahrverbot kann natürlich auch der ordnungsrechtliche Vorwurf der die Grundlage für das Bußgeldverfahren bildet unberechtigt sein.

In diesem Fall setzen wir gerne Ihre Rechte für Sie durch.

Sollte bereits ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen worden sein, dann legen wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, beantragen die Gewährung einer Akteneinsicht und vertreten Sie natürlich auch in diesem Verfahren.

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 030-88628650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

letzte Aktualisierung: 07.10.2012