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Kosten

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.

Bei der Erstberatung werden Sie ausführlich über alle anfallenden Kosten und über die Möglichkeit der Kostenerstattung informiert.

Grundsätzlich werden die Kosten auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz berechnet.Neben den gesetzlichen Gebühren können an den Fall angepasste Stundensätze individuell vereinbart werden. Sollten Sie Rechtsschutzversichert sein, dann setzen wir uns mit Ihrer Rechtschutzversicherung für Sie in Kontakt und fragen bei dieser an, ob sie in diesem spezifischen Fall die Kosten des Rechtsstreites übernimmt.

Bei der Beratung wird falls nötig geprüft, ob die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage in einem vernünftigen Verhältnis zu dem einzugehenden Prozess,- und Kostenrisiko stehen.

Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten einer außergerichtlichen Beratung oder eines Gerichtsverfahrens zu tragen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu erlangen. Die Einzelheiten hierzu können Sie aus dem nachstehenden Formularen entnehmen.


- Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe

- Hinweis Prozesskostenhilfe

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Antragsformular Prozesskostenhilfe